Kanu  Club  Forelle  Neckargerach  e.V.  
    



     Kanu  Club  im  Herzen  des  badischen  Neckartals


 KCF T-Shirts 

Auf Wunsch der Kanu Jugend haben wir 2018 T-Shirts mit einem eigenen Logo auf der Vorderseite, mit und ohne Aufschrift "KANUCREW" auf der Rückseite, entworfen. In gemeinsamer kreativer Zusammenarbeit haben wir ein dezentes, jedoch modernes Logo und Aussehen gestaltet. An dieser Stelle herzlichen Dank an Volker Roskosch für den freundschaftlichen Service. Bisher haben wir über 150 T-Shirts bei "Shirts and Stuff" in Schwetzingen bestellt. Die T-Shirts sind antibakteriell, UV-sicher und schnell trocknend. Weitere Informationen in den Anhängen...   http://www.shirtsandstuff.de/

Anfragen zu Bestellungen, Lieferungen, Preisen usw. richten Sie bitte an unser Vereinsmitglied Jürgen Stiller per Email:  kcf-neckargerach@web.de

 


 




 Generalversammlung 04.05.2024 19:30 Uhr 
Am Samstag den 4. Mai 2024 findet im Vereinsheim Kanu-Club Forelle Neckargerach ab 19:30 Uhr die Generalversammlung 2024 statt. Zur Versammlung laden wir alle Vereinsmitglieder herzlich ein.
Programm

  1. Begrüßung durch die Vorsitzende des Vorstands
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Versammlung
  3. Verlesung des Protokolls der letzten Generalversammlung
  4. Geschäftsbericht
  5. Bericht des Jugendwarts
  6. Bericht des Bootshauswarts
  7. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
  8. Entlastung der Vorstandschaft
  9. Ehrungen
  10. Neuwahlen
  11. Beschlussfassung über Änderung des §3 und des §12 der Satzung (siehe Auszüge Satzung vom 20.03.2006)
  12. Erledigung der Anträge
  13. Verschiedenes

Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Generalversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Änderungen der Tagesordnung behält sich die Vorstandschaft vor. Die Vorstandschaft
Auszüge aus der Satzung des Kanu-Club Forelle Neckargerach e.V. vom 20.03.2006
§3 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere durch die Pflege des Kanusports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
Ausübung des Kanusports in allen seinen Zweigen
Förderung des Jugendsports
Pflege von Ergänzungssport
Durchführung und Teilnahme von Sportveranstaltungen
Geselliges Beisammensein
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Neckargerach oder deren Rechtsnachfolger, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Geräte oder Boote, für die keine gemeinnützige Verwendung besteht, sind dem Badischen Kanuverband zur gemeinnützigen Verwendung zur Verfügung zu stellen.
Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht, dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
§12 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung beschließt, wer als Liquidator vertretungsberechtigt ist. Die Auflösung des Vereins erfordert eine 3/4 Mehrheit der gesamten stimmberechtigten Mitglieder.